Unternehmen müssen Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells sicherstellen
Auf dem Weg zu einer einheitlichen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung legt die Europäische Union (EU) mit der Taxonomie-Verordnung einen wesentlichen Grundstein. Sechs maßgebliche Umweltziele werden darin für den europäischen Binnenmarkt festgelegt: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Wiederherstellung von Biodiversität. Die Europäische Union will das Verständnis von unternehmerischer Nachhaltigkeit insbesondere für klimarelevante Sektoren wie Energie, Transport, Industrie und Immobilien europaweit vereinheitlichen und setzt hierfür detaillierte technische Screening-Kriterien ein.
Börsen-Zeitung, Sonderbeilage Nachhaltigkeit, 17.04.2021, Nummer 73, B9