Grenzen überschreiten – Das Bessere ist des Guten Feind

Neue Regelungen für grenzüberschreitende Sitzverlegungen ab 2023 – Verglichen mit der Luxemburger Praxis wird die Niederlassungsfreiheit dann eher behindert

Der Finanzplatz Luxemburg ist regelmäßig das Ziel (oder der Ausgangspunkt) von grenzüberschreitenden Sitzverlegungen von Gesellschaften, insbesondere aus (und nach) Deutschland. S.à r.l. & Co. KG, binationale Gesellschaften, Umwandlungen von S.à r.l.s in GmbHs, um nur einige Beispiele zu nennen, sind in der Praxis nicht selten anzutreffende Gestaltungen. Dabei geht es jedoch häufig eben nicht um die geargwöhnte Vermeidung von Steuern oder Unternehmensmitbestimmung. Vor allem bei kompletten Sitzverlegungen geht es schlicht um die Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt der Europäischen Union (EU).

Börsen-Zeitung, Sonderbeilage Finanzplatz Luxemburg, 30.10.2021, Nr. 210, B7

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